Wiederzulassung Online — Ab 89,90 EUR | Kein Termin

Ihr Fahrzeug ist abgemeldet — und Sie möchten es wieder auf die Straße bringen. Die Wiederzulassung erledigen Sie bei uns vollständig online, ohne Warteschlange, ohne Behördengang. Unser Service basiert auf i-Kfz Stufe 4, dem offiziellen digitalen Zulassungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts. Der Festpreis liegt bei 89,90 EUR inklusive aller Servicegebühren.

Wann brauchen Sie eine Wiederzulassung?

Es gibt drei typische Situationen, in denen eine Wiederzulassung nötig wird:

Wichtig: Die Wiederzulassung setzt voraus, dass das Fahrzeug bereits ein Kennzeichen hatte und ordnungsgemäß abgemeldet wurde. Für ein völlig neues Fahrzeug ohne bisherige Zulassung ist die Neuzulassung der richtige Weg.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Alle Dokumente werden als Scan oder klares Foto hochgeladen. Eine beglaubigte Kopie ist nicht nötig — die Lesbarkeit muss jedoch einwandfrei sein.

Schritt für Schritt: So läuft die Online-Wiederzulassung ab

  1. Formular ausfüllen: Geben Sie Fahrzeugdaten, Kennzeichen (falls beizubehalten) und persönliche Daten ein. Der Vorgang dauert etwa 5–8 Minuten.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente direkt im Browser hoch. Unterstützte Formate: JPG, PNG, PDF.
  3. eVB-Nummer eingeben: Tragen Sie den 7-stelligen Code Ihrer Versicherung ein. Dieser bestätigt den Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle.
  4. Zahlung: Der Servicebetrag von 89,90 EUR wird per Kreditkarte oder PayPal beglichen — sicher verschlüsselt.
  5. Bestätigung abwarten: Nach Eingang Ihrer Unterlagen bearbeiten wir den Antrag und leiten ihn an die zuständige Behörde weiter.

Was passiert nach Ihrer Bestellung?

Sie erhalten zügig eine Bestätigung per E-Mail. In der Regel wird Ihr Fahrzeug am nächsten oder übernächsten Werktag in den offiziellen Systemen als zugelassen erfasst. Das neue Kennzeichen — oder das bisherige, falls Sie es behalten — erhalten Sie per Post. In dringenden Fällen empfehlen wir, den Antrag bis spätestens 12 Uhr einzureichen, um eine Bearbeitung noch am selben Werktag zu ermöglichen.

Sie erhalten keine Zettelwirtschaft — alles wird digital abgewickelt, und die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zugesandt.

Häufige Fragen zur Wiederzulassung

Kann ich dasselbe Kennzeichen behalten?

In vielen Fällen ja — allerdings nur, wenn das Kennzeichen nicht zwischenzeitlich von einer anderen Person reserviert oder vergeben wurde. Wenn Sie sichergehen möchten, empfehlen wir, das Kennzeichen vorab über unseren Wunschkennzeichen-Service zu reservieren. Ob Ihr altes Kennzeichen noch verfügbar ist, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung.

Was wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist?

Eine Wiederzulassung ist nur mit gültiger HU möglich. Ist die HU Ihres Fahrzeugs abgelaufen, muss diese vor der Wiederzulassung erneuert werden — zum Beispiel beim TÜV, DEKRA oder einer anderen anerkannten Prüforganisation. Nach bestandener HU können Sie den Antrag bei uns stellen. Bitte legen Sie den aktuellen HU-Bericht als Dokument bei.

Was ist der Unterschied zur Neuzulassung?

Eine Neuzulassung gilt für Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden oder nach dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ohne aktives Kennzeichen neu zugelassen werden müssen. Die Wiederzulassung hingegen betrifft Fahrzeuge, die bereits ein deutsches Kennzeichen hatten und nur vorübergehend abgemeldet waren. Preislich liegt die Wiederzulassung bei 89,90 EUR, die Neuzulassung bei 129,90 EUR — weil der Prozess bei der Neuzulassung umfangreicher ist.

Gilt der Online-Service bundesweit?

Ja. Dank i-Kfz Stufe 4 ist der Service deutschlandweit verfügbar — egal ob Berlin, München, Hamburg oder eine kleinere Gemeinde. Die Voraussetzung ist lediglich, dass die zuständige Zulassungsstelle das i-Kfz-Verfahren unterstützt, was seit September 2023 flächendeckend der Fall ist.

Weitere Services: Fahrzeug abmelden | Fahrzeug ummelden | Neuzulassung

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