FAQ — Häufige Fragen zur Online-KFZ-Zulassung
Alle wichtigen Antworten rund um Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung und Wunschkennzeichen — übersichtlich nach Thema geordnet.
Allgemein
Was ist i-Kfz Stufe 4?
i-Kfz steht für "internetbasierte Fahrzeugzulassung" — ein offizielles Verfahren des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Stufe 4, eingeführt im September 2023, ermöglicht die vollständige digitale Abwicklung aller wesentlichen Zulassungsvorgänge: Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wiederzulassung — ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.
Für welche Fahrzeuge gilt die Online-Zulassung?
Der Service gilt für Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die in Deutschland zugelassen werden sollen. Für Fahrzeuge mit Sonderstatus (Oldtimer mit H-Kennzeichen, Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen, schwere Nutzfahrzeuge) gelten teils abweichende Regelungen.
Wie sicher ist die Online-Zulassung?
Sehr sicher. Das Verfahren nutzt verschlüsselte Verbindungen (TLS), und alle Daten werden ausschließlich an die offiziell zuständige Zulassungsstelle übermittelt. Unsere Plattform speichert keine Ausweisdaten über die Bearbeitungsdauer hinaus. Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht das Verfahren bundesweit.
Was kostet der Service insgesamt?
Das hängt vom Vorgang ab: Neuzulassung 129,90 EUR, Abmeldung 39,90 EUR, Ummeldung 129,90 EUR, Adressänderung 59,90 EUR, Wiederzulassung 89,90 EUR. Hinzu kommen bei Bedarf die Reservierungsgebühr für ein Wunschkennzeichen (ab 10,20 EUR) sowie amtliche Gebühren der Zulassungsstelle, die je nach Landkreis variieren.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 24 bis 48 Stunden an Werktagen. Bei vollständigen Unterlagen und Eingang bis 12 Uhr ist eine Bearbeitung häufig noch am selben Tag möglich. Verzögerungen entstehen, wenn Dokumente unleserlich oder unvollständig hochgeladen wurden.
Neuzulassung
Was ist eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code, den Ihre Kfz-Versicherung ausstellt. Er bestätigt der Zulassungsstelle, dass für das Fahrzeug gültiger Versicherungsschutz besteht. Ohne eVB-Nummer ist keine Zulassung möglich. Sie erhalten die Nummer direkt von Ihrem Versicherer — per E-Mail, App oder telefonisch.
Welche Unterlagen brauche ich für die Neuzulassung?
Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer Ihrer Versicherung, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie — falls das Fahrzeug nicht neu ist — ein gültiger HU-Nachweis. Bei einem Neuwagen direkt vom Händler entfällt die HU.
Kann ich bei der Neuzulassung ein Wunschkennzeichen wählen?
Ja. Im Rahmen der Neuzulassung können Sie direkt ein Wunschkennzeichen reservieren. Geben Sie die gewünschte Kombination während des Antragsverfahrens an — wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen gegen die Reservierungsgebühr von ab 10,20 EUR.
Was wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungen entstehen in der Praxis meist durch fehlende oder unleserliche Dokumente. In diesem Fall werden Sie per E-Mail informiert und haben die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen — ohne erneute Zahlung. Bei behördlicher Ablehnung aus inhaltlichen Gründen erläutern wir die Ursache und die nächsten Schritte.
Brauche ich eine Hauptuntersuchung für die Neuzulassung?
Bei Neufahrzeugen direkt vom Händler: nein — die erste HU ist erst nach drei Jahren fällig. Bei gebrauchten Fahrzeugen muss die HU gültig sein. Ist sie abgelaufen, muss zuerst eine neue HU durchgeführt werden, bevor die Zulassung beantragt werden kann.
Abmeldung
Was ist ein Sicherheitscode und wo finde ich ihn?
Der Sicherheitscode ist ein vierstelliger Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — aufgedruckt unter einer Abdeckfolie im unteren Bereich des Dokuments. Er wird für die Online-Abmeldung benötigt und dient als Identifikationsmerkmal. Kratzen Sie die Folie erst ab, wenn Sie den Code tatsächlich benötigen.
Was passiert mit Kfz-Steuer und Versicherung nach der Abmeldung?
Die Kfz-Steuer wird anteilig erstattet — automatisch durch das Finanzamt, in der Regel per Überweisung auf das hinterlegte Konto. Die Versicherung erlischt mit Wirkung der Abmeldung — informieren Sie Ihren Versicherer trotzdem separat, um die Police offiziell zu kündigen oder ruhen zu lassen.
Kann ich das Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?
Ja — reservierte Kennzeichen können für eine spätere Wiederzulassung aufbewahrt werden. Bei der Abmeldung haben Sie die Wahl, das Kennzeichen einzuziehen oder für einen definierten Zeitraum zu reservieren. Über unseren Wunschkennzeichen-Service lässt sich das Kennzeichen zusätzlich absichern.
Was wenn der Sicherheitscode nicht lesbar ist?
Ist der Sicherheitscode beschädigt oder unleserlich, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. In diesem Fall muss die Abmeldung persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle erfolgen. Bringen Sie dazu Personalausweis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit.
Ummeldung & Adressänderung
Wann muss ich mein Fahrzeug ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen — also wenn sich der erste Teil des Kennzeichens (die Ortskennung) ändern würde. Außerdem bei einem Halterwechsel, also wenn ein Fahrzeug verkauft und auf den neuen Eigentümer umgeschrieben wird.
Kann ich mein Kennzeichen beim Umzug behalten?
Seit 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme-Regelung: Sie dürfen Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Bezirk behalten. Das Fahrzeug muss jedoch trotzdem umgemeldet werden — nur das Kennzeichen bleibt dasselbe. Die Kennzeichenplaketten müssen allerdings aktualisiert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Ummeldung und Adressänderung?
Eine Ummeldung ist nötig, wenn der Halter wechselt oder das Fahrzeug in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht — der Vorgang ist umfangreicher und kostet 129,90 EUR. Eine Adressänderung (59,90 EUR) reicht, wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen und nur die Adresse im Fahrzeugschein korrigiert werden muss — ohne Kennzeichenwechsel.
Wie lange habe ich nach einem Umzug Zeit für die Ummeldung?
Gesetzlich sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von einem Monat nach dem Umzug umzumelden. Eine Überschreitung dieser Frist kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Unser Online-Service ermöglicht die schnelle Abwicklung — in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Was brauche ich bei einem Halterwechsel?
Personalausweis des neuen Halters, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eVB-Nummer der neuen Versicherung, SEPA-Mandat sowie ein gültiger HU-Nachweis. Beim Kauf eines Fahrzeugs vom Händler liegen Teil I und Teil II meist bereits vor — prüfen Sie, ob beide vorhanden und vollständig ausgefüllt sind.
Wiederzulassung
Was ist eine Wiederzulassung?
Eine Wiederzulassung bezeichnet die erneute Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor ordnungsgemäß abgemeldet war. Das Fahrzeug hatte bereits ein deutsches Kennzeichen und war vorübergehend aus dem Verkehr gezogen — sei es nach einer Saisonpause, nach freiwilliger Abmeldung oder nach Diebstahl und Wiederauffindung.
Kann ich bei der Wiederzulassung dasselbe Kennzeichen behalten?
In vielen Fällen ja — sofern das Kennzeichen nicht zwischenzeitlich an jemand anderen vergeben wurde. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Antrags. Zur Sicherheit empfehlen wir, das Kennzeichen vorab über unseren Wunschkennzeichen-Service zu reservieren.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen ist ein reguläres Kennzeichen mit einem aufgedruckten Gültigkeitszeitraum — zum Beispiel "03–10" für März bis Oktober. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Eine formelle Wiederzulassung ist in diesem Fall nicht nötig — das Fahrzeug ist im genehmigten Zeitraum automatisch zugelassen.
Wunschkennzeichen
Wie funktioniert die Wunschkennzeichen-Reservierung?
Geben Sie Ihre Wunschkombination in unser Prüftool ein. Ist das Kennzeichen verfügbar, reservieren Sie es gegen eine Gebühr ab 10,20 EUR. Die Reservierung sichert Ihnen das Kennzeichen für 7 bis 10 Tage. Innerhalb dieser Frist stellen Sie den Zulassungsantrag — und das Kennzeichen wird Ihrem Fahrzeug zugeordnet.
Welche Kombinationen sind bei Wunschkennzeichen erlaubt?
Erlaubt sind alle Kombinationen, die dem offiziellen Format entsprechen (Ortskennung + 1–2 Buchstaben + 1–4 Ziffern, maximal 8 Zeichen gesamt) und keine verfassungswidrigen, beleidigenden oder verwechslungsfähigen Zeichenfolgen enthalten. Verbotene Kürzel umfassen u. a. SS, SA, HJ, KZ und ähnliche.
Wie lange gilt die Reservierung?
Die Reservierung ist je nach Zulassungsstelle 7 bis 10 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der vollständige Zulassungsantrag gestellt werden. Danach verfällt die Reservierung und das Kennzeichen wird wieder freigegeben.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Reservierungsgebühr beginnt bei 10,20 EUR — dieser Betrag wird von der Zulassungsstelle erhoben und ist unabhängig vom Servicepreis für die Zulassung selbst. Bei einigen Landkreisen kann die Gebühr geringfügig höher liegen. Genaue Beträge zeigen wir Ihnen im Buchungsprozess an.
Technik & Dokumente
Was ist der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)?
Der Fahrzeugbrief — offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II — ist das Eigentumsdokument des Fahrzeugs. Er enthält technische Daten, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Eigentümerinformationen. Er wird bei Verkauf, Neuzulassung und Wiederzulassung benötigt. Verwahren Sie ihn sicher — ein Verlust ist aufwendig zu ersetzen.
Was ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)?
Der Fahrzeugschein — Zulassungsbescheinigung Teil I — ist der Nachweis über die aktuelle Zulassung des Fahrzeugs. Er muss immer mitgeführt werden. Er enthält Halterinformationen, Kennzeichen und technische Eckdaten. Für die Online-Abmeldung ist der darin enthaltene Sicherheitscode erforderlich.
Brauche ich einen eID / Online-Ausweis für die Online-Zulassung?
Für unseren Service ist kein eID-fähiger Ausweis erforderlich. Die Identitätsprüfung erfolgt über den Upload Ihres Ausweisdokuments sowie die Fahrzeugdaten. Das offizielle i-Kfz-Portal des KBA setzt für die Direktnutzung eine eID voraus — unser Service übernimmt die Abwicklung für Sie, sodass Sie ohne eID auskommen.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Sie geben Ihre IBAN an, und das Finanzamt zieht die fällige Jahressteuer automatisch ein. Das Mandat ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei jeder Neuzulassung oder Ummeldung erteilt werden. Eine separate Überweisung ist nicht möglich.