Der neue Firmenwagen ist da — jetzt soll er schnell auf die Straße. Für Gewerbetreibende gelten dieselben Grundregeln wie für Privatpersonen, aber einige Details unterscheiden sich. Welche Dokumente die Zulassungsstelle verlangt, was bei GmbH, GbR oder Einzelunternehmen gilt, und warum der Halter auf dem Fahrzeugschein die Firma ist, nicht der Geschäftsführer — das erklären wir hier.
Die Firma — nicht die Person, die das Auto fährt oder die Entscheidung getroffen hat. Wenn ein GmbH-Geschäftsführer einen Firmenwagen fährt, steht im Fahrzeugschein die GmbH als Halter, nicht sein privater Name.
Das hat praktische Konsequenzen: Bußgeldbescheide gehen an die Firma, Kfz-Steuer wird auf die Firma gebucht, Abschreibung läuft über die Bilanz der Firma.
Einzelunternehmen / Freiberufler:
GmbH / UG (haftungsbeschränkt):
GbR / OHG:
Der Handelsregisterauszug — und das ist wichtig — muss aktuell sein. Viele Anträge scheitern daran, dass ein älterer Auszug vorgelegt wird. Die Zulassungsstellen verlangen maximal 3 Monate Alter.
Für viele Gewerbetreibende der entscheidende Vorteil: Die Kfz-Steuer ist zwar nicht abzugsfähig, aber die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkauf und die laufenden Kosten kann als Vorsteuer geltend gemacht werden — wenn das Fahrzeug zu mindestens 10% betrieblich genutzt wird.
Das bedeutet: Kaufpreis inkl. MwSt., der 19% Umsatzsteuer-Anteil geht als Vorsteuer in die nächste Voranmeldung. Bei einem Fahrzeugkauf von 40.000 EUR netto sind das 7.600 EUR Vorsteuer — erheblich.
Wichtig: Bei gemischter Nutzung (privat und betrieblich) muss der private Anteil als geldwerter Vorteil (1%-Regelung oder Fahrtenbuch) versteuert werden.
Wenn ein Unternehmen mehrere Fahrzeuge zulassen muss, gibt es vereinfachte Sammelverfahren. Für große Flotten (ab ca. 10 Fahrzeuge) lohnt sich ein direktes Gespräch mit der zuständigen Zulassungsstelle oder ein spezialisierter Flottendienstleister.
Für 2-5 Fahrzeuge: Einzelanträge über uns sind der effizienteste Weg. Jedes Fahrzeug hat seinen eigenen Antrag, aber der Prozess läuft parallel und dauert pro Fahrzeug nicht länger als 10 Minuten Bearbeitungszeit Ihrerseits.
Beim Leasing ist der Halter die Leasinggesellschaft — nicht das Unternehmen, das das Fahrzeug nutzt. Das steht so im Fahrzeugschein. Der Fahrer bzw. das nutzende Unternehmen bekommt eine Kopie des Fahrzeugscheins als Nachweis.
Für die Zulassung ist das leasende Unternehmen zunächst nicht involviert — die Leasinggesellschaft kümmert sich in der Regel selbst um die Zulassung. Als Leasingnehmer brauchen Sie nur die eVB-Nummer einer gültigen Versicherung bereitzuhalten.
Der Prozess ist derselbe wie für Privatpersonen — nur mit anderen Dokumenten. Sie laden die gewerblichen Unterlagen hoch, wir prüfen alles und reichen den Antrag über die i-Kfz-Schnittstelle ein. Servicegebühr: identisch mit der Privatperson (129,90 EUR für Neuzulassung).
Tipp: Mehrere Firmenfahrzeuge kurz nach einander über uns zulassen? Sprechen Sie uns an — für Firmenkunden mit regelmäßigem Bedarf gibt es vereinfachte Prozesse.