Das Auto ist abgemeldet — und jetzt? Viele Fahrzeughalter wissen nicht, dass ihnen nach einer Abmeldung noch Geld zusteht. Die KFZ-Steuer wird nämlich immer für einen vollen Zeitraum im Voraus eingezogen, und der nicht verbrauchte Anteil kommt zurück. Automatisch, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Wie viel das ist, wie lange es dauert und was Sie tun können, wenn das Geld ausbleibt — das erklären wir hier.
Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht die Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung an das Kraftfahrt-Bundesamt, das wiederum das zuständige Hauptzollamt informiert. Sie selbst müssen nichts veranlassen — das System läuft vollautomatisch.
Das zuständige Hauptzollamt richtet sich nach Ihrem Wohnort zum Zeitpunkt der Abmeldung. Welches das konkret ist, können Sie auf der Website des Zolls unter „Zuständiges Hauptzollamt finden" nachschlagen.
Die KFZ-Steuer wird taggenau erstattet — für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht mehr zugelassen war. Grundlage ist der Abmeldedatum.
Beispielrechnung: Sie zahlen 240 EUR Jahressteuer. Sie melden Ihr Fahrzeug am 1. August ab. Das Steuerjahr endet am 31. Dezember — also verbleiben noch 5 volle Monate (August bis Dezember = 153 Tage).
Runden die Behörden ab oder auf? Grundsätzlich wird auf volle Cent genau abgerechnet. Kleinere Abweichungen durch Rundung sind normal.
In der Praxis dauert es 3 bis 6 Wochen, bis die Erstattung auf Ihrem Konto eingeht. Das Hauptzollamt überweist den Betrag auf das Konto, von dem die SEPA-Lastschrift für die KFZ-Steuer zuletzt eingezogen wurde.
Wichtig: Wenn Sie in der Zwischenzeit das Konto gewechselt haben, kann die Überweisung ins Leere laufen. Informieren Sie in diesem Fall das Hauptzollamt proaktiv über Ihre neue Bankverbindung.
Nach 6-8 Wochen ohne Nachricht sollten Sie aktiv werden. Rufen Sie das zuständige Hauptzollamt an — die Telefonnummern finden Sie auf der Zoll-Website. Halten Sie bereit:
In manchen Fällen hat das Hauptzollamt die Abmeldung noch nicht registriert — vor allem wenn die Abmeldung über einen Online-Dienst erfolgte und die Datenweitergabe etwas verzögert war. Ein Anruf löst das in der Regel sofort.
Ja, wirklich. Das ist in § 12 Abs. 2 KraftStG geregelt: Bei Erlöschen der Steuerpflicht durch Abmeldung des Fahrzeugs ist keine gesonderte Rückforderung notwendig. Die Erstattung läuft von Amts wegen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung noch KFZ-Steuerrückstände hatten, wird die Erstattung mit diesen verrechnet. Was übrig bleibt, bekommen Sie ausgezahlt.
Bei Saisonkennzeichen läuft das etwas anders: Die Steuer wird nur für die Saison erhoben, nicht fürs ganze Jahr. Eine Erstattung gibt es nur dann, wenn Sie das Fahrzeug endgültig abmelden — nicht bei normalem Saisonende.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über unseren Service abmelden (39,90 EUR), erhalten Sie eine offizielle Abmeldebestätigung. Diese gilt als Nachweis für das Hauptzollamt. Die Erstattung läuft danach automatisch an — Sie müssen nichts weiter tun, außer zu warten.
Und falls Sie gleichzeitig ein neues Fahrzeug zulassen: Die KFZ-Steuer für das neue Fahrzeug beginnt ab dem Zulassungsdatum. Überschneidungen gibt es nicht — Sie zahlen nie doppelt.