Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen — und fragen sich, ob Sie erst zur HU müssen. Oder Sie haben einen Neuwagen und wollen wissen, wann die erste Hauptuntersuchung fällig wird. Beides sind berechtigte Fragen, und die Antworten unterscheiden sich erheblich.
Die Hauptuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Inspektion von Kraftfahrzeugen. Geregelt in § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Sie prüft, ob das Fahrzeug sicher und umweltverträglich ist — Bremsen, Licht, Abgaswerte, Fahrwerk, Karosserie, und vieles mehr.
Durchgeführt wird sie von anerkannten Prüforganisationen: TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜVIT — alle gleichwertig anerkannt. Welche Sie wählen, liegt bei Ihnen.
Gebrauchtwagen: Wenn das Fahrzeug seit mehr als 24 Monaten zugelassen ist und die letzte HU abgelaufen ist oder kurz davor abläuft, muss vor der Zulassung eine neue HU vorliegen. Die Faustregel: Die HU-Plakette auf dem Kennzeichen zeigt Monat und Jahr der nächsten fälligen Untersuchung an. Ist diese Frist überschritten, muss erst geprüft werden.
Bei einer Wiederzulassung nach Abmeldung: Wenn die letzte HU noch gültig ist (Plakette ist noch aktuell), kann direkt zugelassen werden. Wenn nicht — erst HU, dann Zulassung.
Neuwagen: Bei Fahrzeugen, die werksseitig neu zugelassen werden, ist die erste HU erst nach 3 Jahren fällig. Danach alle 2 Jahre.
Die Kosten sind nicht einheitlich geregelt — jede Prüforganisation setzt eigene Preise. In der Praxis zahlen Sie für einen normalen PKW:
Dazu kann eine separate Abgasuntersuchung (AU) kommen, aber die ist meist im HU-Preis inbegriffen. Ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter können teurer werden.
Technisch nicht. Alle sind vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen und nach denselben Prüfstandards zertifiziert. Die HU-Plakette gilt bundesweit, unabhängig davon, wer sie ausgestellt hat.
In der Praxis: Manche Prüforganisationen haben den Ruf, strenger oder kulanter zu sein. Das variiert aber stark nach Region und individuellem Prüfer. Nutzen Sie einfach die Organisation, die am nächsten oder günstigsten ist.
Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist (z.B. Neukauf eines abgemeldeten Fahrzeugs) und zur HU gebracht werden muss — wie dann? Die Lösung: ein Kurzzeitkennzeichen (roter Streifen, gültig für 5 Tage) oder ein Überführungskennzeichen. Das bekommen Sie bei der Zulassungsstelle oder einem zugelassenen Dienstleister.
Alternativ: Fahrzeug per Anhänger oder Transportdienst zur HU bringen — dann brauchen Sie kein Kennzeichen fürs Fahrzeug selbst.
Nach der HU bekommen Sie einen HU-Bericht — ein Dokument, das die bestandene Untersuchung bescheinigt. Bei der Online-Zulassung über uns: HU-Bericht als Scan oder Foto hochladen. Das KBA prüft automatisch, ob die HU gültig ist.
Die TÜV-Plakette wird erst nach der Zulassung auf das Kennzeichen geprägt — nicht schon bei der HU.