Der Handschlag ist gemacht, der Kaufvertrag unterschrieben. Jetzt wollen Sie nur noch losfahren. Aber bevor das Fahrzeug offiziell Ihres ist, steht die Zulassung an — und die will vorbereitet sein. Hier ist alles, was Sie brauchen, geordnet nach dem Tag des Kaufs.
Das Wichtigste zuerst: Verlassen Sie den Verkäufer nicht ohne diese Dokumente.
Prüfen Sie am Tag des Kaufs: Ist der ZB Teil II vollständig? Hat der Verkäufer seine Felder ausgefüllt und unterschrieben? Fehlt die Unterschrift des Verkäufers, ist der Brief für die Zulassung ungültig. Das ist einer der häufigsten Fehler und verursacht unnötige Verzögerungen.
Ohne Versicherung keine Zulassung. Schließen Sie die Kfz-Versicherung direkt am Kauftag ab — oder noch besser: schon vorher, wenn Sie wissen, was Sie kaufen. Der Versicherer gibt Ihnen sofort eine eVB-Nummer, die Sie für die Zulassung brauchen.
Wenn Sie das Fahrzeug ohne Kennzeichen nach Hause fahren müssen: Kurzzeitkennzeichen oder das Kennzeichen des Verkäufers (wenn er es Ihnen überlässt — das ist rechtlich möglich für die direkte Überführungsfahrt). Aber Vorsicht: ohne gültige Versicherung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.
Die Kfz-Steuer wird per Lastschrift eingezogen. Halten Sie Ihre IBAN bereit — die wird im Zulassungsantrag angegeben. Das Hauptzollamt bucht dann direkt ab.
Die Frist beträgt 14 Tage nach dem Kauf — aber je früher, desto besser. Solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist, steht es zwar auf Ihren Namen (dank ZB Teil II), aber es hat noch keine aktive Zulassung.
Online über uns: ca. 10 Minuten Aufwand Ihrerseits, dann übernehmen wir. Gesamtkosten:
ZB Teil II ist unvollständig: Alle Halterfelder müssen korrekt ausgefüllt sein. Prüfen Sie das vor Ort, nicht zu Hause.
Fehlendes Datum im Kaufvertrag: Klingt banal, aber ein undatierter Kaufvertrag kann Probleme machen. Datum draufschreiben.
HU abgelaufen, nicht bemerkt: Schauen Sie auf die HU-Plakette am Kennzeichen — Monat und Jahr der nächsten fälligen Untersuchung sind dort aufgeprägt. Ist die Frist abgelaufen, müssen Sie vor der Zulassung eine HU machen lassen.
Versicherung auf altes Fahrzeug noch aktiv: Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verkauft haben und die Versicherung übertragen wollen — das geht, aber Sie brauchen eine neue eVB für das neue Fahrzeug. Die Versicherung macht das in Minuten.
Sicherheitscode im ZB Teil II schon freigerubbelt: Das kann ein Zeichen sein, dass der Vorbesitzer eine Online-Zulassung versucht hat. Kein Grund zur Panik — einmal freigerubbelt bleibt er sichtbar und ist weiterhin gültig. Aber wenn er schon wieder verdeckt aussieht (mit neuem Aufkleber), dann wurde etwas Ungewöhnliches versucht. Fragen Sie nach.